Datenschutz auf Websites
Schon beim Aufruf einer Website werden personenbezogene Daten verarbeitet, mindestens die IP-Adresse des Besuchers. Für Websites spielen deshalb vor allem die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und, beim Speichern und Auslesen von Informationen auf dem Gerät der Besucher etwa über Cookies, das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) eine Rolle.
Dieser Beitrag beschreibt, welche Themen dabei typischerweise aufkommen und was sich technisch tun lässt. Die rechtliche Bewertung einer konkreten Website gehört in die Hände von Fachleuten für Datenschutzrecht.
Typische Bestandteile
- Datenschutzerklärung: Sie informiert Besucher über die Verarbeitung ihrer Daten. Damit sie stimmt, muss bekannt sein, welche Dienste, Cookies und externen Inhalte die Website tatsächlich nutzt. Eine technische Bestandsaufnahme ist deshalb eine gute Grundlage für die rechtliche Prüfung.
- Verschlüsselung: Die Website wird über HTTPS ausgeliefert.
- Verträge mit Dienstleistern: Mit Anbietern wie dem Hosting-Anbieter oder dem Newsletter-Dienst werden in der Regel Verträge zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
Cookies und Einwilligungsbanner
Ob für eine Website ein Einwilligungsbanner nötig ist und wie es gestaltet sein muss, hängt davon ab, welche Cookies und Dienste eingesetzt werden. Statistik-, Marketing- und Tracking-Werkzeuge spielen dabei eine andere Rolle als Funktionen, die für den Betrieb der Website erforderlich sind. Die Abgrenzung im Einzelfall ist eine rechtliche Frage.
Technisch gilt: Je weniger externe Dienste eine Website einbindet, desto übersichtlicher wird die Lage. Ist ein Banner vorgesehen, sorgen wir dafür, dass die betroffenen Dienste erst nach der Auswahl der Besucher geladen werden.
Technische Punkte, die häufig auffallen
- Externe Schriftarten (z. B. von Google Fonts), die beim Seitenaufruf Daten an Dritte übertragen. Technisch lassen sie sich auf dem eigenen Server ablegen.
- Eingebettete Videos und Karten, die beim Seitenaufruf Daten an YouTube oder Google Maps senden. Technisch lassen sie sich so einbinden, dass sie erst nach einem Klick laden.
- Social-Media-Plug-ins, die sich durch einfache Links ersetzen lassen
- Kontaktformulare mit mehr Pflichtfeldern als nötig
- Dienste von Anbietern außerhalb der EU, deren Einsatz rechtlich gesondert zu prüfen ist
- Eine Datenschutzerklärung, die nicht mehr zur Technik passt, etwa nach einem Relaunch oder dem Einbau neuer Dienste
Datenschutzfreundlich gestalten
Am einfachsten ist es, so wenig Daten wie möglich zu erheben: Schriften, Skripte und Videos selbst hosten, auf Tracking verzichten oder datensparsame Statistik-Werkzeuge einsetzen. Das vereinfacht die rechtliche Seite und macht die Website meist auch schneller (siehe Core Web Vitals).
Sie möchten Ihre Website technisch datenschutzfreundlicher machen? Sprechen Sie uns an.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Ob und welche rechtlichen Anforderungen für Ihr Angebot gelten, klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
Stand: Oktober 2026